Bürgerbegehren "Midstad"
Am 13.07.2026 hat der Rat mit der Vorlage 193/2026 eine Grundsatzentscheidung getroffen, den möglichen Kauf weiterzuverfolgen.
Bereits vor dieser Entscheidung hatten wir ein Bürgerbegehren gegen einen abschließenden Ratsbeschluss zum Kauf angekündigt.
Bei einer Investition von 47,5 Millionen Euro sollten aus unserer Sicht alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
Update vom 09.08.2026:
Wir haben neben unserem Fragenkatalog auch die CDU, SPD sowie den Bürgermeister um ein Gespräch gebeten. Bislang hat es allerdings noch keine Gespräche gegeben.
Unsere Haltung
Wir halten einen direkten Austausch immer noch für erforderlich. Gerade wenn es um sehr viel Geld und um lange Bindungswirkung für den städtischen Haushalt geht, muss es möglich sein, Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Transparenz ist keine Zumutung, sondern die Grundlage dafür, dass Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung nachvollziehen können.
Unser Angebot zum Gespräch bleibt bestehen. Wir sind weiterhin bereit, unsere Fragen mit allen Beteiligten sachlich zu erörtern.
Wie es weitergeht
Wenn Fragen unbeantwortet bleiben, gibt es einen Weg, den das Gesetz ausdrücklich vorsieht: das Bürgerbegehren. Es ermöglicht, dass nicht allein Parteien und Verwaltung entscheiden, sondern die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt selbst.
Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden!
Update vom 02.08.2026: Wir suchen den direkten Austausch!
Der für die Beantwortung unseres Fragenkatalog vereinbarte Termin mit der Stadtverwaltung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben mit der Begründung, ein derart umfänglicher Fragenkatalog könne nicht beantwortet werden. Für uns bedeutet das: völlige Ungewissheit über zentrale Fragen dieses finanziell weitreichenden Projekts.
Wir lassen uns davon nicht ausbremsen: Wir haben unseren Fragenkatalog daher direkt an die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und den Bürgermeister übersandt – mit der Bitte um ein persönliches Aufklärungsgespräch. Auf die Beantwortung vertraglich vertraulicher Details bestehen wir dabei ausdrücklich nicht. Im Kern geht es uns zwei Fragen:
– Auf welcher Grundlage werden die Vertragsverhandlungen zum Ankauf geführt?
– Und wie wird sichergestellt, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen, die durch den Sanierungsstau der vergangenen Jahrzehnte aufgelaufen sind, nach einem Erwerb auch tatsächlich umgesetzt werden.
– Bürgerbegehren kurz erklärt (Landeszentrale für politische Bildung NRW)
– Informationsfreiheitsgesetz NRW